Was kann man mit einer IP-Adresse machen? Was sie verrät und was die DSGVO verlangt
Kurz gesagt
Mit einer IP-Adresse lässt sich ungefähr ermitteln, wo ein Anschluss genutzt wird, meist auf Ebene von Stadt oder Region, und welcher Provider ihn betreibt – nicht aber Name oder Wohnanschrift. Welchem Anschluss eine Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt gehörte, weiß nur der Provider, und er gibt das nur auf gesetzlicher Grundlage heraus, etwa an Ermittlungsbehörden oder auf richterliche Anordnung. Für Website-Betreiber ist die IP-Adresse eines Besuchers in der Regel ein personenbezogenes Datum nach der DSGVO.
Auf dieser Seite
- Das sieht jede Website von Ihnen
- Was verrät meine IP-Adresse – und was nicht?
- Was kann jemand mit Ihrer IP-Adresse machen?
- Wer kann herausfinden, wem eine IP-Adresse gehört?
- So schützen Sie Ihre IP-Adresse und Ihr Heimnetz
- IP-Adresse und Datenschutz: Pflichten für Website-Betreiber
- Für Entwickler: IP-Lookups datensparsam umsetzen
Jede Website, jede App und jeder Spieleserver, mit dem Sie sich verbinden, sieht Ihre öffentliche IP-Adresse – sonst käme keine Antwort an. Die folgenden Abschnitte zeigen, was andere damit anfangen können und was nicht, wann Polizei und Rechteinhaber den Anschlussinhaber ermitteln lassen können und wie Sie sich schützen. Der zweite Teil erklärt Website-Betreibern und Entwicklern, was die DSGVO für IP-Adressen in Server-Logs und bei IP-Lookups verlangt.
Das sieht jede Website von Ihnen
Die Box zeigt, was diese Seite allein aus Ihrer Verbindung ablesen kann, ohne Standortfreigabe und ohne GPS.
Ihre öffentliche IP-Adresse
216.73.216.128
- Standort
- Columbus, Ohio, Vereinigte Staaten
- Provider
- Anthropic, PBC (AS16509)
- Zeitzone
- America/New_York (UTC−4)
- Koordinaten
- 39.96, -83.00
Diese Adresse sehen Websites. Der Standort ist eine Schätzung und kann um eine Stadt oder mehr abweichen. Die lokale IP Ihres Geräts (oft 192.168.x.x) ist eine andere und gilt nur in Ihrem Netzwerk.
- IP-Adresse: die öffentliche Adresse Ihres Anschlusses, Ihres Mobilfunkanbieters oder eines VPN. Doppelpunkte bedeuten IPv6.
- Ort und Koordinaten: eine Schätzung, oft die nächste größere Stadt oder ein Standort Ihres Providers, nicht Ihre Wohnung.
- Provider: das Unternehmen, dem der Adressbereich zugeteilt ist.
- Zeitzone: folgt aus dem geschätzten Ort.
Die private IP-Adresse Ihrer Geräte im Heimnetz, etwa 192.168.178.20, sehen Websites nicht. Den Unterschied erklärt die Seite über öffentliche und private IP-Adressen.
Was verrät meine IP-Adresse – und was nicht?
Eine IP-Adresse ist eine Netzadresse, kein Personenprofil. Registrys wie das RIPE NCC verzeichnen, wem ein Adressblock zugeteilt ist, Geolocation-Datenbanken schätzen, wo er genutzt wird. Mehr liefert keine Abfrage.
| Angabe | Aus der IP-Adresse | Hinweis |
|---|---|---|
| Land | verrät sie | stimmt meist, außer bei VPN, Proxy oder Relay |
| Bundesland oder Region | verrät sie oft | bei Mobilfunk häufig ungenau |
| Stadt | manchmal | oft eine Nachbarstadt oder ein Standort des Providers |
| Provider und Netz (ASN) | verrät sie | steht in öffentlichen Registry- und Routing-Daten |
| Firma, Hochschule oder Behörde | manchmal | bei eigenem Adressblock der Organisation |
| Anschlussart: Mobilfunk, Rechenzentrum, VPN | manchmal | abgeleitet aus Inhaber und Nutzung des Blocks |
| Zeitzone | verrät sie | folgt aus dem geschätzten Ort |
| Name, Anschrift, Telefonnummer | nie | kennt nur der Provider |
| Genaue Position | nie | IP-Daten enden beim Gebiet |
| Browserverlauf, Nachrichten, Passwörter | nie | HTTPS verschlüsselt die Inhalte |
Wie die Ortsangaben entstehen und wie genau sie sind, erklärt die Seite IP-Geolocation. Ihren genauen Standort erfahren Websites nur über die Standortfreigabe im Browser oder in einer App.
Was kann jemand mit Ihrer IP-Adresse machen?
Ihre IP-Adresse ist kein Geheimnis. Websites, Apps und Spieleserver sehen sie, in manchen Online-Spielen und in Tauschbörsen auch andere Teilnehmer.
Das ist möglich
- Ort und Provider nachschlagen: Jeder kann zu einer Adresse Land, ungefähre Region und Provider abfragen, zum Beispiel mit dem Tool IP-Adresse orten.
- Sie wiedererkennen: Zusammen mit Cookies und Logins hilft die Adresse, Besuche derselben Person zuzuordnen.
- Sie sperren: Spiele und Foren sperren einzelne Adressen. Weil Provider Adressen neu vergeben, trifft eine Sperre manchmal den nächsten Nutzer.
- Ihren Anschluss überlasten: Ein DoS-Angriff flutet Ihre Adresse mit Daten, bis die Verbindung zusammenbricht. Zugang zu Ihren Geräten verschafft das nicht. Solche Angriffe können als Computersabotage strafbar sein (§ 303b StGB).
- Nach offenen Diensten suchen: Scanner prüfen laufend große Teile des Internets auf erreichbare Dienste, auch ohne Ihre Adresse zu kennen. Gefährlich wird das für Geräte, die Verbindungen von außen annehmen und eine Sicherheitslücke oder ein schwaches Passwort haben.
Das geht nicht: Wohnort, Name, Zugriff auf Geräte
- Ihren Wohnort finden: Eine Abfrage endet beim Gebiet. Den Kunden hinter einer Adresse kennt nur der Provider.
- Name oder Telefonnummer ermitteln: Diese Angaben stehen weder in Registry- noch in Geolocation-Daten.
- In Ihre Geräte eindringen: Die Firewall Ihres Routers blockiert in der Regel Verbindungen von außen. Ein Angreifer braucht ein erreichbares, verwundbares Gerät oder einen schädlichen Link, den Sie öffnen.
Betrugsmasche: „Ihre IP-Adresse wurde gespeichert“
Behauptet eine E-Mail, ein Brief oder ein Anruf, Ihre IP-Adresse sei bei einer Straftat oder einem illegalen Download erfasst worden, und verlangt Geld, ist Misstrauen angebracht. Das Bundeskriminalamt warnt auf seiner Website vor gefälschten Briefen in seinem Namen und vor Betrügern, die sich als BKA-Beamte ausgeben. So reagieren Sie:
- Zahlen Sie nichts.
- Öffnen Sie keine Links und Anhänge aus der Nachricht.
- Fragen Sie im Zweifel unter einer selbst herausgesuchten Nummer bei der Polizei nach.
- Lassen Sie eine echt wirkende Abmahnung vor dem Zahlen prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Achtung
Wer nur Ihre IP-Adresse kennt, sieht weder Ihren Bildschirm noch Ihre Dateien oder Ihre Kamera. Behauptet eine Nachricht das und verlangt Geld, ist sie Betrug.
Wer kann herausfinden, wem eine IP-Adresse gehört?
Die Zuordnung von Adresse und Anschluss kennt nur der Provider. Herausgeben darf er sie nur auf gesetzlicher Grundlage und nur, solange er sie noch gespeichert hat.
IP-Adresse herausfinden: Polizei und Bestandsdatenauskunft
Im Strafverfahren können Polizei und Staatsanwaltschaft beim Provider erfragen, welchem Anschluss eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeteilt war (§ 100j Abs. 2 StPO). Der Provider darf dafür seine Verkehrsdaten auswerten (§ 174 Abs. 1 TKG) und nennt die Bestandsdaten des Anschlussinhabers, darunter Name und Anschrift. Die Betroffenen werden benachrichtigt, sobald das die Ermittlungen nicht mehr gefährdet (§ 100j Abs. 4 StPO).
Nötig sind die IP-Adresse und die sekundengenaue Uhrzeit mit Zeitzone, bei geteilten IPv4-Adressen (CGNAT, DS-Lite) auch die Portnummer. Die Spur endet beim Anschlussinhaber, nicht unbedingt bei der Person, die den Anschluss genutzt hat. Bei einem VPN führt sie zuerst zu dessen Betreiber.
Rechteinhaber: Auskunft nach § 101 UrhG
In Tauschbörsen sehen die Teilnehmer gegenseitig ihre IP-Adressen. Bei einer offensichtlichen Urheberrechtsverletzung können Rechteinhaber vom Provider Auskunft verlangen, wer hinter einer Adresse stand (§ 101 Abs. 2 UrhG). Weil der Provider dafür Verkehrsdaten verwenden muss, braucht es vorher eine richterliche Anordnung des zuständigen Landgerichts (§ 101 Abs. 9 UrhG). Erst damit kennen Rechteinhaber den Anschlussinhaber, den sie abmahnen.
Vorratsdatenspeicherung: was Provider speichern, was geplant ist
Eine Pflicht, IP-Adressen auf Vorrat zu speichern, gilt in Deutschland derzeit nicht. Die frühere Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz darf seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 nicht mehr angewendet werden, nachdem der EuGH 2022 Regeln dieser Art für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte. Provider speichern die Zuordnung deshalb nur für eigene Zwecke, laut Bundesregierung „wenn überhaupt – nur wenige Tage“.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 21/6581) müssten Internetprovider drei Monate lang speichern, welche öffentliche IP-Adresse sie welchem Anschluss zugeteilt haben, samt Portnummern und sekundengenauer Zeit. Inhalte und genutzte Dienste sind ausgenommen, verwenden dürften die Provider die Daten nur für Auskünfte an Behörden. Die Regierung stützt sich auf ein EuGH-Urteil von 2024 (C-470/21): Danach ist eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen möglich, wenn sie keine genauen Schlüsse auf das Privatleben zulässt.
Stand Ende Oktober 2026: Erste Lesung im Bundestag am 24. Juni 2026, Anhörung im Rechtsausschuss am 7. Oktober 2026, noch keine Abstimmung. Die Speicherpflicht würde spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten gelten. Den Verlauf beschreibt der Bundestag in seinem Bericht zur Anhörung.
So schützen Sie Ihre IP-Adresse und Ihr Heimnetz
Verstecken müssen Sie Ihre IP-Adresse im Alltag nicht. Wichtiger ist, was Ihr Router nach außen öffnet.
Router absichern
- Öffnen Sie die Oberfläche Ihres Routers im Browser. Die Adresse finden Sie mit der Anleitung Router-IP-Adresse finden.
- Installieren Sie verfügbare Updates, bei der FRITZ!Box unter System > Update. Bekommt Ihr Router keine Updates mehr, ersetzen Sie ihn.
- Öffnen Sie die Liste der Portfreigaben, bei der FRITZ!Box unter Internet > Freigaben.
- Löschen Sie jede Freigabe, die Sie nicht mehr brauchen. Jede Freigabe macht ein Gerät aus dem Internet erreichbar.
- Schalten Sie den Zugriff aus dem Internet auf die Router-Oberfläche ab, wenn Sie ihn nicht nutzen.
- Erlauben Sie Geräten nur dann, selbst Freigaben anzulegen (UPnP), wenn eine Anwendung das braucht.
Wenn jemand droht oder angreift
- Sichern Sie Nachrichten mit Benutzernamen, Datum und Uhrzeit.
- Melden Sie die Person der Plattform oder dem Spielebetreiber.
- Trennen Sie die Internetverbindung des Routers und stellen Sie sie wieder her. Bei einer dynamischen IP-Adresse erhalten Sie so oft eine neue Adresse.
- Bitten Sie Ihren Provider um eine neue Adresse, wenn die Angriffe weitergehen.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Bei akuter Gefahr wählen Sie 110.
Tipp
Eine neue IP-Adresse hilft nur gegen jemanden, der die alte kennt. Konten, in denen Sie angemeldet sind, und Cookies erkennen Sie weiterhin.
IP-Adresse verbergen
Ein VPN oder ein Relay-Dienst, wie ihn manche Betriebssysteme und Browser anbieten, leitet Ihren Datenverkehr über eigene Server. Websites sehen dann dessen Adresse statt Ihrer. Dafür vertrauen Sie diesem Dienst an, was sonst Ihr Provider sieht.
Mit IPv6 nutzen viele Geräte zusätzlich temporäre Adressen (Privacy Extensions), die regelmäßig wechseln. Das Präfix Ihres Anschlusses bleibt dabei gleich. Mehr dazu: IPv6-Adresse und Privacy Extensions.
IP-Adresse und Datenschutz: Pflichten für Website-Betreiber
Hinweis
Dieser Teil ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung.
Ist die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum?
In der Regel ja. Personenbezogen sind nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, auch über eine Online-Kennung. Erwägungsgrund 30 der Datenschutz-Grundverordnung nennt IP-Adressen ausdrücklich als solche Kennungen.
Für dynamische IP-Adressen hat der Europäische Gerichtshof 2016 entschieden (Urteil vom 19. Oktober 2016, C-582/14, „Breyer“): Sie sind für einen Website-Betreiber personenbezogen, wenn er rechtliche Mittel hat, den Nutzer mithilfe der Zusatzinformationen des Providers bestimmen zu lassen. Solche Mittel gibt es nach Einschätzung des Gerichts in Deutschland, etwa über die zuständige Behörde nach einem Cyberangriff. Die Kernaussagen stehen in der Pressemitteilung des EuGH zum Urteil Breyer. Behandeln Sie die IP-Adressen Ihrer Besucher deshalb als personenbezogene Daten.
Rechtsgrundlage: meist das berechtigte Interesse
Wer IP-Adressen speichert oder auswertet, braucht eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO. Für Server-Logs, Angriffsabwehr und Betrugsprüfung kommt vor allem das berechtigte Interesse in Betracht (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 lit. f): Die Verarbeitung muss erforderlich sein, und die Interessen der Besucher dürfen nicht überwiegen.
Als Beispiele nennt die DSGVO die Verhinderung von Betrug (Erwägungsgrund 47) und die Netz- und Informationssicherheit (Erwägungsgrund 49), jeweils nur im unbedingt nötigen Umfang. Auch der EuGH hat im Fall Breyer anerkannt, dass ein Betreiber ein berechtigtes Interesse daran haben kann, die Funktionsfähigkeit seiner Website über die konkrete Nutzung hinaus zu gewährleisten. Behörden können sich bei ihren Aufgaben nicht darauf stützen (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2).
Server-Logfiles: Wie lange dürfen IP-Adressen gespeichert werden?
Eine feste Frist nennt die DSGVO nicht. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange identifizierbar gespeichert werden, wie es für ihren Zweck erforderlich ist (Speicherbegrenzung, Art. 5 Abs. 1 lit. e), und nur im nötigen Umfang (Datenminimierung, lit. c). Für Server-Logs heißt das:
- Legen Sie den Zweck fest, etwa Angriffe erkennen und Fehler analysieren.
- Bestimmen Sie eine dazu passende Frist und halten Sie die Begründung fest.
- Löschen oder kürzen Sie die Adressen danach automatisch, etwa bei der Log-Rotation.
- Nennen Sie die Frist in der Datenschutzerklärung.
Die geplante dreimonatige Speicherpflicht betrifft nur Internetprovider, nicht Websites.
IP-Adresse anonymisieren: kürzen statt speichern
Für Statistiken brauchen Sie keine vollständigen Adressen. Setzen Sie den hinteren Teil auf null:
- IPv4: Aus 203.0.113.42 wird 203.0.113.0. Übrig bleibt ein Bereich von 256 Adressen.
- IPv6: Behalten Sie höchstens die ersten 48 Bit, also drei Blöcke. Aus 2001:db8:85a3:4f2c::1a wird 2001:db8:85a3::.
Bei IPv6 reicht es nicht, nur die hinteren 64 Bit zu entfernen. Die Empfehlung RIPE-690 sieht vor, dass Provider Privatkunden ein /56 oder ein /48 zuteilen; ein /64 ist ein einzelnes Netz beim Kunden. Selbst auf 48 Bit gekürzt, kann eine Adresse deshalb noch zu genau einem Anschluss gehören.
Für anonyme Daten gelten die Grundsätze des Datenschutzes nicht. Anonym sind Daten aber erst, wenn sich die Person mit Mitteln, die nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich genutzt werden, nicht mehr identifizieren lässt; dabei zählen Kosten, Zeitaufwand und verfügbare Technik (Erwägungsgrund 26). Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen. Ein einfacher Hashwert der Adresse genügt deshalb nicht, denn alle rund 4,3 Milliarden IPv4-Adressen lassen sich durchrechnen.
So kürzen Sie Adressen in Python vor dem Speichern:
import ipaddress
def ip_kuerzen(ip: str) -> str:
"""IPv4: letzte 8 Bit auf 0 setzen, IPv6: alles nach den ersten 48 Bit."""
adresse = ipaddress.ip_address(ip)
praefix = 24 if adresse.version == 4 else 48
netz = ipaddress.ip_network(f"{adresse}/{praefix}", strict=False)
return str(netz.network_address)
print(ip_kuerzen("203.0.113.42")) # 203.0.113.0
print(ip_kuerzen("2001:db8:85a3:4f2c::1a")) # 2001:db8:85a3::Externe Dienste und IP-Lookup-APIs
Lädt eine Seite Schriftarten, Skripte, Videos oder Karten von einem fremden Server, erhält dieser die IP-Adresse des Besuchers. Das Landgericht München I sprach einem Besucher deshalb 100 Euro Schadensersatz zu: Eine Website hatte Google Fonts von Google-Servern geladen und so seine IP-Adresse ohne Einwilligung an Google übermittelt (Urteil vom 20. Januar 2022, 3 O 17493/20). Ein berechtigtes Interesse sah das Gericht nicht, weil sich die Schriften auch ohne Verbindung zu Google-Servern nutzen lassen. Binden Sie solche Dateien deshalb möglichst vom eigenen Server ein.
Für IP-Lookups gilt dasselbe: Wer die Adresse eines Besuchers an einen Geolocation-Dienst schickt, gibt ein personenbezogenes Datum weiter. Prüfen Sie vorher:
- ob der Anbieter die Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Dann brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO) mit einem Anbieter, der hinreichende Garantien bietet (Art. 28 Abs. 1).
- wo der Anbieter die Daten verarbeitet. Eine Übermittlung in ein Drittland gehört in die Datenschutzerklärung.
- was der Anbieter protokolliert und wie lange.
Was in die Datenschutzerklärung gehört
Nach Art. 13 DSGVO informieren Sie Besucher, wenn Sie Daten bei ihnen erheben. Zu IP-Adressen gehören vor allem:
- Zwecke und Rechtsgrundlage, etwa die Sicherheit der Website (Abs. 1 lit. c)
- das berechtigte Interesse, auf das Sie sich stützen (Abs. 1 lit. d)
- Empfänger wie Hoster, CDN oder Geolocation-Dienst (Abs. 1 lit. e)
- Übermittlungen in Drittländer und ihre Grundlage (Abs. 1 lit. f)
- die Speicherdauer oder die Kriterien dafür (Abs. 2 lit. a)
Cookies und TDDDG: wann zusätzlich eine Einwilligung nötig ist
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG, früher TTDSG) regelt in § 25 einen anderen Vorgang: das Speichern von Informationen auf dem Endgerät und den Zugriff darauf, etwa durch Cookies. Das ist nur mit Einwilligung erlaubt, außer es dient allein der Übertragung einer Nachricht oder ist für einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Liest ein Skript aktiv Eigenschaften des Geräts aus, etwa für einen Browser-Fingerabdruck, werten die Aufsichtsbehörden auch das als Zugriff. Wer IP-Adressen zusammen mit solchen Techniken verarbeitet, muss deshalb neben der DSGVO auch § 25 TDDDG beachten.
Für Entwickler: IP-Lookups datensparsam umsetzen
Eine IP-Lookup-API erhält mit jeder Anfrage die abgefragte Adresse, die IP-Adresse Ihres Servers und Ihren API-Schlüssel. Sie liefert Daten zum Adressbereich wie Land, Region, Stadt, Provider und Zeitzone, je nach Tarif auch Netzwerk- und Sicherheitsangaben, aber keine Namen oder Anschriften von Anschlussinhabern. So bleibt die Verarbeitung klein:
- Fragen Sie die API nur aus Ihrem Backend ab. Der API-Schlüssel gehört nicht in Browser-Code.
- Senden Sie den Schlüssel im Header
apikeystatt in der URL, denn URLs landen in Logs. - Fordern Sie mit dem Parameter
fieldsnur die nötigen Felder an, etwa das Land. - Speichern Sie das Ergebnis statt der Adresse, oder nur die gekürzte Adresse.
Nur den Ländercode abfragen, mit der Beispieladresse aus der API-Dokumentation:
curl -H "apikey: $IPLOOKUPAPI_KEY" \
"https://api.iplookupapi.com/v1/info?ip=80.110.0.1&fields=location.country.alpha2"Die Antwort, gekürzt:
{
"data": {
"location": {
"country": { "alpha2": "AT" }
}
}
}Für Länderstatistiken genügt oft eine gekürzte Adresse, weil Geolocation-Daten ganzen Adressbereichen zugeordnet sind (so funktioniert IP-Geolocation). Die IP-Lookup-API liefert diese Daten für IPv4 und IPv6, im kostenlosen Tarif für 150 Abfragen pro Monat.
Bei iplookupapi beantworten eigene Server in Deutschland die Abfragen. Anfragen mit API-Schlüssel werden mit der Anfrage-URL protokolliert, die die abgefragte Adresse enthalten kann, um sie Ihrem Tarif zuzuordnen und Missbrauch zu verhindern; nach 90 Tagen löscht das Protokoll Anfrage-URL, Absender-IP und User-Agent. Einzelheiten nennen die Datenschutzerklärung und das Trust Center (beide auf Englisch).
Häufige Fragen
Was kann man mit einer IP-Adresse machen?
Mit einer IP-Adresse lässt sich ungefähr feststellen, wo ein Anschluss genutzt wird, meist auf Ebene von Stadt oder Region, und welcher Provider ihn betreibt. Wer sie kennt, kann die Adresse sperren, den Anschluss mit einem DoS-Angriff überlasten oder nach Diensten suchen, die aus dem Internet erreichbar sind. Name, Wohnanschrift oder Zugriff auf Ihre Geräte verschafft die Adresse allein niemandem.
Ist eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum?
In der Regel ja. Die DSGVO nennt IP-Adressen in Erwägungsgrund 30 ausdrücklich als Online-Kennungen, über die Personen identifizierbar sein können. Der Europäische Gerichtshof hat 2016 entschieden, dass auch eine dynamische IP-Adresse für einen Website-Betreiber ein personenbezogenes Datum ist, wenn er rechtliche Mittel hat, den Nutzer mithilfe der Daten des Providers bestimmen zu lassen (C-582/14, „Breyer“). Wer IP-Adressen speichert, braucht deshalb eine Rechtsgrundlage und muss in der Datenschutzerklärung darüber informieren.
Kann man mit der IP-Adresse den Wohnort herausfinden?
Nein. Eine IP-Abfrage zeigt nur ein Gebiet, oft die nächste größere Stadt oder einen Standort des Providers, aber keine Straße und keine Hausnummer. Welchem Anschluss die Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeteilt war, weiß nur der Provider. Er gibt das nur auf gesetzlicher Grundlage heraus, etwa an Ermittlungsbehörden oder auf richterliche Anordnung an Rechteinhaber.
Wie lange dürfen IP-Adressen gespeichert werden?
Eine feste Frist nennt die DSGVO nicht. IP-Adressen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck erforderlich ist, etwa um Angriffe zu erkennen (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Website-Betreiber sollten eine konkrete Frist festlegen, die Adressen danach automatisch löschen oder kürzen und die Frist in der Datenschutzerklärung nennen. Die von der Bundesregierung geplante dreimonatige Speicherpflicht beträfe nur Anbieter von Internetzugängen, nicht Websites.
Kann die Polizei eine IP-Adresse zurückverfolgen?
Ja, über den Provider. Polizei und Staatsanwaltschaft können erfragen, welchem Anschluss eine IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeteilt war, und erhalten dann unter anderem Name und Anschrift des Anschlussinhabers (§ 100j StPO, § 174 TKG). Das gelingt nur, solange der Provider die Zuordnung noch gespeichert hat; nach Angaben der Bundesregierung sind das derzeit, wenn überhaupt, nur wenige Tage. Die Spur führt zum Anschlussinhaber, nicht unbedingt zu der Person, die den Anschluss genutzt hat.
Gibt es eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen?
Stand Ende Oktober 2026 nicht. Die frühere Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz darf seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2023 nicht mehr angewendet werden. Im Juni 2026 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem Internetprovider zugeteilte IP-Adressen drei Monate lang speichern müssten (Bundestagsdrucksache 21/6581). Der Bundestag hatte darüber bis Ende Oktober 2026 noch nicht abgestimmt.
IP-Adressen im eigenen Code abfragen
iplookupapi liefert Standort, Provider, Zeitzone und Sicherheitskennzeichen jeder IP-Adresse als JSON. Der kostenlose Plan enthält 150 Anfragen pro Monat.
curl "https://api.iplookupapi.com/v1/info?ip=8.8.8.8" \
-H "apikey: YOUR_API_KEY"